Waffenrechtliche Erklärung

Die St. Katharina Junggesellen Bruderschaft hat von der Polizeibehörde eine befristete
Erlaubnis unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs für Schützen- und Heimatfeste
Degen und Säbel durch ihre Mitglieder mitführen zu lassen. Rechtsgrundlage für diese
Erlaubnis ist § 16 Absatz 2 Waffengesetz. Diese Genehmigung ist jedoch für die
Schützender der Bruderschaft mit folgenden Auflagen verbunden:

  • Die Erlaubnis gilt nur für Umzüge und Paraden einschließlich des hierfür
    erforderlichen Auf- und Abtretens. Nach Abschluss dieser Veranstaltungen,
    insbesondere während sich anschließenden Aufenthaltes in Räumlichkeiten, in
    denen alkoholische Getränke ausgeschenkt werden, ist das Führen der Waffen nicht
    mehr gestattet.
  • Werden die Waffen abgelegt, sind sie so aufzubewahren, dass Unbefugte diese nicht
    an sich nehmen können.

Ein Verstoß gegen diese Auflagen kann zum Widerruf unserer Erlaubnis führen!
Es wird daher um strikte Beachtung der vorgenannten Auflagen gebeten.