Die St. Katharina Junggesellen Bruderschaft hat von der Polizeibehörde eine befristete
Erlaubnis unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs für Schützen- und Heimatfeste
Degen und Säbel durch ihre Mitglieder mitführen zu lassen. Rechtsgrundlage für diese
Erlaubnis ist § 16 Absatz 2 Waffengesetz. Diese Genehmigung ist jedoch für die
Schützender der Bruderschaft mit folgenden Auflagen verbunden:
Ein Verstoß gegen diese Auflagen kann zum Widerruf unserer Erlaubnis führen!
Es wird daher um strikte Beachtung der vorgenannten Auflagen gebeten.