Du hast Lust auf Unges Pengste? Dann bist du hier richtig! Werde jetzt Schütze bei der St. Katharina Junggesellen Bruderschaft.
Die St. Katharina Junggesellen Bruderschaft hat von der Polizeibehörde eine befristete Erlaubnis unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs für Schützen- und Heimatfeste Degen und Säbel durch ihre Mitglieder mitführen zu lassen. Rechtsgrundlage für diese Erlaubnis ist § 16 Absatz 2 Waffengesetz. Diese Genehmigung ist jedoch für die Schützender der Bruderschaft mit folgenden Auflagen verbunden:
Ein Verstoß gegen diese Auflagen kann zum Widerruf unserer Erlaubnis führen!
Es wird daher um strikte Beachtung der vorgenannten Auflagen gebeten.